Aufbau und Inhalt

  • Das Angebot der Weiterbildung ist auf eine Studiendauer von vier bis sechs Semestern ausgerichtet.
  • Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und besteht aus einem festgelegten Kerncurriculum (B1 bis B4) und frei wählbaren Kursen (B5), die der individuellen Schwerpunktsetzung dienen.
  • Die Kurse haben sowohl theoretische als auch praxisbezogene Inhalte: Diagnostik (B1), Beratung (B2), Entwicklung und Entwicklungsstörungen (B3), Institutionen (B4), Frei wählbare Themen (B5)
  • Die Anzahl der Pflicht- und Wahlkurse in jedem Bereich unterscheiden sich je nach Schwerpunktsetzung des DAS.
  • Die Zusammenstellung der Kurse nach Studienjahren wird laufend aktualisiert.

Die Weiterbildung ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teile I Theorie (20 ECTS)
    • Kurse B1 bis B5
  • Teil II Kasuistik (12 ECTS)
    • Fallstudie/n (6 ECTS)
      • Während der Supervision werden eine bis zwei Fallstudien erarbeitet. Für die Abschlussprüfung wird mindestens eine Fallstudie verlangt.
      • Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Abklärung und Beratung mit mindestens zehn Stunden klientenbezogene Kontaktzeit pro Fall.
      • Die Fallstudien umfassen eine schriftliche Falldarstellung und führen zu einer wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problemlage. Diese verbindet die theoretischen Grundlagen mit dem praktischen Beratungsverlauf.
      • Eine Fallstudie muss an einem der zwei obligatorischen Kolloquiumstage vorgestellt werden.
    • Supervision (3 ECTS):
      • Mindestens zwei Supervisor:innen begleiten die Studierenden während der Weiterbildung und für die Fallarbeiten.
      • Supervisor:innen begleiten die Studierenden in der Praxis und betreuen deren Fallstudie/n.
      • Die Supervision dient dem Erkenntnisgewinn (Zusammenhang Praxis und Theorie), der Selbsterkenntnis und dem Stressmanagement.
      • Die Supervision kann in Form von Einzel- oder Kleingruppensitzungen (maximal vier Personen) erfolgen.
    • Abschlussgespräch (3 ECTS)
      • Die Abschlussprüfung findet in der Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch statt.
      • Das Fachgespräch wird vom Direktor des Studienganges oder von der Studienleitung und einem Supervisor oder einer Supervisorin durchgeführt. Letztere:r darf den/die Studierende:n während des Studiums nicht supervidiert haben. Das Gespräch wird protokolliert.
      • Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbracht und in Form von Kredit-punkten dokumentiert sind.