Kindesschutz

Dr. iur. Patrick Fassbind
Leiter und Spruchkammervorsitzender der KESB Basel-Stadt

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Sozialkriseninterventionscenter. Als Dienstleistungsorganisation und zentraler Notfalldienst ist sie zuständig für den Schutz von gefährdeten Kindern und für Kindesbelange bei bestehenden Elternkonflikten. In Gefährdungssituationen sucht die KESB mit den Kindern und Eltern eine möglichst auf Kooperation basierende Lösung. Das Ziel eines Kindesschutzverfahrens ist es, nicht behördlich entscheiden zu müssen, sondern eine freiwillige Lösung mit den Betroffenen zu finden. Ziel und Aufgabe der KESB ist, dass gefährdete Kinder und Jugendliche geschützt werden und sich angemessen weiterentwickeln. Die KESB nimmt Meldungen und Anträge zu allenfalls notwendigen Schutzmassnahmen für Kinder entgegen, klärt diese ab und trifft dann allenfalls einen Entscheid in einer ihrer Spruchkammern. Im Kurs Kindesschutz und KESB werden diese Aufgaben, Funktionen und Prozesse erläutert sowie das Kindesschutzverfahren und das materielle Kindesrecht dargestellt.