Aufbau und Inhalt
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Das Angebot der Weiterbildung ist auf eine Studiendauer von vier bis sechs Semestern ausgerichtet. Die obligatorischen Kurse werden in der Regel in einem Kurszyklus von 4 Semestern angeboten.
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und besteht aus einem festgelegten Kerncurriculum (B1 bis B4) und frei wählbaren Kursen (B5), die der individuellen Schwerpunktsetzung dienen. Die Kurse haben sowohl theoretische als auch praxisbezogene Inhalte: |
- Diagnostik (B1)
- Beratung (B2)
- Entwicklung und Entwicklungsstörungen (B3)
- Institutionen (B4)
- Frei wählbare Themen (B5)
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Die Zusammenstellung der Kurse pro Semester wird auf der Webseite www.wb-kjp.unibas.ch unter Kursprogramm publiziert.
Die Weiterbildung ist in drei Teile gegliedert: |
Teil I Theorie
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Teil II Praxis
- Fallstudien
- Während der Supervision werden eine bis zwei Fallstudien erarbeitet. Für die Abschlussprüfung wird mindestens eine Fallstudie verlangt.
- Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Abklärung und Beratung mit mindestens zehn Stunden klientenbezogener Kontaktzeit pro Fall.
- Die Fallstudien umfassen eine schriftliche Falldarstellung und führen zu einer wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problemlage. Diese verbindet die theoretischen Grundlagen mit dem praktischen Beratungsverlauf.
- Supervision
- Mindestens zwei Supervisor:innen begleiten die Studierenden während der Weiterbildung und für die Fallarbeiten.
- Supervisor:innen begleiten die Studierenden in der Praxis und betreuen deren Fallstudie/n.
- Die Supervision dient dem Erkenntnisgewinn (Zusammenhang Praxis und Theorie), der Selbsterkenntnis, dem Stressmanagement und der Psychohygiene.
- Von den insgesamt 80 Einheiten Supervision müssen mind. 20 Einheiten im Einzelsetting erfolgen; bei der Supervision in Kleingruppensitzungen dürfen maximal vier Personen supervidiert werden.
- Abschlussgespräch
- Die Abschlussprüfung findet in der Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch statt.
- Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbracht und in Form von ECTS oder Einheiten dokumentiert sind.
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Teil III Praxisforschung (nur für den MAS KJP)
- Die Studierenden sollen ihre berufliche Tätigkeit und ihr (subjektives) Erfahrungs- und Handlungswissen in einer Praxisforschungsarbeit evaluieren und kommunizieren. Dies kann in der Form von Publikationen, mündlichen Präsentationen usw. erfolgen. Eine mündliche Präsentation des Konzepts und der Ergebnisse der Praxisforschung erfolgt anlässlich des Kolloquiums. Nach Absprache mit der Studienleitung kann die Arbeit in einem anderen Rahmen vor einem Fachpublikum referiert werden. Eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift oder in vergleichbaren Publikationen ist ebenfalls möglich.
- Themen der Praxisforschung können die Studierenden selber auswählen; ansonsten liegt eine aktuelle Liste mit möglichen Themen bei der Studiengangleitung vor. Wird ein Thema bearbeitet, welches dienstintern vorgegeben wurde oder für den/die Arbeitgeber:in von Interesse ist, wird eine interne Betreuung von dieser Seite erwartet. Wird eine Fragestellung gewählt, welche auf der Liste der Studiengangleitung aufgeführt wird, ist eine Betreuung vorgesehen
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