Aufbau des Studiengangs für den Weiterbildungstitel und EA KJP

Der modulare Aufbau der WB KJP ermöglicht nach dem Erwerb des Weiterbildungstitels «Eidgenössisch anerkannte:r Kinder- und Jugendpsycholog:in» (EA KJP) den akademischen Titel «Master of Advanced Studies in Kinder- und Jugendpsychologie» (MAS KJP) zu erwerben. Für den MAS KJP müssen zusätzlich eine Praxisforschungsarbeit verfasst und zehn weitere Kurstage besucht werden. Die Leistungen des EA KJP sind für den FSP Fachtitel in Kinder- und Jugendpsychologie anrechenbar.

In der untenstehenden Tabelle sind die erforderlichen Leistungen aufgeführt. Die Leistungen für den Weiterbildungstitel «Eidgenössisch anerkannte:r Kinder- und Jugendpsycholog:in» sind in den entsprechenden Einheiten und ECTS aufgeführt.

 

EA KJP
Weiterbildungsinhalte
Einheiten1ECTS2
1. Theorie (2 Jahre Weiterbildungsdauer)  
    50 Kurstage  53013
    Selbststudium  80020
    Gesamt Theorie133033
2. Praxis  
    Supervision  803  3
    Fallarbeit  240  6
    Abschlussgespräch  120  3
    Gesamt Praxis  46512
Gesamt Theorie und Praxis179545
1 Eine Einheit entspricht 45 Minuten
2 ECTS (European Credit Transfer and Accumulation System): 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden. Bei der Berechnung der ECTS-Punkte wurden die Einheiten (à 45 Minuten) in Stunden umgerechnet
3 Eine Einheit in der Supervision entspricht mindestens 45 Minuten plus Vor- und Nachbearbeitungszeit

Aufbau und Inhalt

Das Angebot der Weiterbildung ist auf eine Studiendauer von vier bis sechs Semestern ausgerichtet. Die obligatorischen Kurse werden in der Regel in einem Kurszyklus von 4 Semestern angeboten.
Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und besteht aus einem festgelegten Kerncurriculum (B1 bis B4) und frei wählbaren Kursen (B5), die der individuellen Schwerpunktsetzung dienen. Die Kurse haben sowohl theoretische als auch praxisbezogene Inhalte: 
  • Diagnostik (B1)
  • Beratung (B2)
  • Entwicklung und Entwicklungsstörungen (B3)
  • Institutionen (B4)
  • Frei wählbare Themen (B5)
Die Zusammenstellung der Kurse pro Semester wird unter Kursprogramm publiziert. Die Auflistung aller Kurse pro Bereich wird unter Themenliste publiziert.

Die Weiterbildung ist in zwei Teile gegliedert: 

Teil I Theorie

  • Kurse B1 bis B5

Teil II Praxis

  • Fallstudien
    • Während der Supervision werden eine bis zwei Fallstudien erarbeitet. Für die Abschlussprüfung wird mindestens eine Fallstudie verlangt.
    • Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Abklärung und Beratung mit mindestens zehn Stunden klientenbezogener Kontaktzeit pro Fall. 
    • Die Fallstudien umfassen eine schriftliche Falldarstellung und führen zu einer wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problemlage. Diese verbindet die theoretischen Grundlagen mit dem praktischen Beratungsverlauf.
  • Supervision
    • Mindestens zwei Supervisor:innen begleiten die Studierenden während der Weiterbildung und für die Fallarbeiten. 
    • Supervisor:innen begleiten die Studierenden in der Praxis und betreuen deren Fallstudie/n. 
    • Die Supervision dient dem Erkenntnisgewinn (Zusammenhang Praxis und Theorie), der Selbsterkenntnis, dem Stressmanagement und der Psychohygiene.
    • Von den insgesamt 80 Std. Supervision müssen mind. 20 Std. im Einzelsetting erfolgen; bei der Supervision in Kleingruppensitzungen dürfen maximal sechs Personen supervidiert werden. 
  • Abschlussgespräch
    • Die Abschlussprüfung findet in der Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch statt.
    • Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbracht und in Form von ECTS oder Einheiten dokumentiert sind.
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