Der modulare Aufbau der Weiterbildung MAS KJP ermöglicht den kumulativen Erwerb des Weiterbildungstitels «Eidgenössisch anerkannte:r Kinder- und Jugendpsycholog:in» (EA KJP) und des «Master of Advanced Studies in Kinder- und Jugendpsychologie» (MAS KJP). Für den MAS KJP müssen zusätzlich eine Praxisforschungsarbeit verfasst und zehn weitere Kurstage besucht werden.
In der untenstehenden Tabelle sind die erforderlichen Leistungen aufgeführt. Die Leistungen für den akademischen Titel «Master of Advanced Studies in Kinder- und Jugendpsychologie» sind in den universitär üblichen ECTS und entsprechenden Einheiten angegeben.
MAS KJP Weiterbildungsinhalte | ECTS1 | Einheiten2 |
| 1. Theorie (mind. 2 Jahre Weiterbildungsdauer) | | |
| 60 Kurstage | 16 | 640 |
| Selbststudium | 24 | 960 |
| Gesamt Theorie | 40 | 1600 |
| 2. Praxis | | |
| Supervision | 3 | 803 |
| Fallarbeit | 6 | 240 |
| Abschlussgespräch | 3 | 120 |
| Gesamt Praxis | 120 | 480 |
| 3. Praxisforschungsarbeit | 8 | 320 |
| Gesamt Theorie und Praxis | 60 | 2400 |
1 ECTS(European Credit Transfer and Accumulation System): 1 ECTS = 30 Arbeitsstunden. Bei der Berechnung der ECTS-Punkte wurden die Einheiten (à 45 Minuten) in Stunden umgerechnet 2 Eine Einheit entspricht 45 Minuten 3 Eine Einheit in der Supervision entspricht mindestens 45 Minuten plus Vor- und Nachbearbeitungszeit | | |
Aufbau und Inhalt |
Das Angebot der Weiterbildung ist auf eine Studiendauer von vier bis sechs Semestern ausgerichtet. Die obligatorischen Kurse werden in der Regel in einem Kurszyklus von 4 Semestern angeboten. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut und besteht aus einem festgelegten Kerncurriculum (B1 bis B4) und frei wählbaren Kursen (B5), die der individuellen Schwerpunktsetzung dienen. Die Kurse haben sowohl theoretische als auch praxisbezogene Inhalte: |
- Diagnostik (B1)
- Beratung (B2)
- Entwicklung und Entwicklungsstörungen (B3)
- Institutionen (B4)
- Frei wählbare Themen aus den Bereichen B1-B4 (werden als B5 im Abschlussdossier ausgewiesen)
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Die Zusammenstellung der Kurse pro Semester mit den Kursdaten wird unter Kursprogramm publiziert. Die Auflistung aller Kurse pro Bereich wird unter Themenliste publiziert.
Die Weiterbildung ist in drei Teile gegliedert: |
Teil I Theorie - Kurse B1 bis B4 plus frei wählbare Themen
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Teil II Praxis - Fallstudien
- Während der Supervision werden eine bis zwei Fallstudien erarbeitet. Für die Abschlussprüfung wird mindestens eine Fallstudie verlangt.
- Die in der Abschlussprüfung vorgelegte Fallstudie bezieht sich auf eine supervidierte Abklärung und Beratung mit mindestens zehn Stunden klientenbezogener Kontaktzeit pro Fall.
- Die Fallstudien umfassen eine schriftliche Falldarstellung und führen zu einer wissenschaftlich fundierten, eigenständigen Auseinandersetzung mit der Problemlage. Diese verbindet die theoretischen Grundlagen mit dem praktischen Beratungsverlauf.
- Supervision
- Mindestens zwei Supervisor:innen begleiten die Studierenden während der Weiterbildung und für die Fallarbeiten.
- Supervisor:innen begleiten die Studierenden in der Praxis und betreuen deren Fallstudie/n.
- Die Supervision dient dem Erkenntnisgewinn (Zusammenhang Praxis und Theorie), der Selbsterkenntnis, dem Stressmanagement und der Psychohygiene.
- Von den insgesamt 80 Einheiten Supervision müssen mind. 20 Einheiten im Einzelsetting erfolgen; bei der Supervision in Kleingruppensitzungen dürfen maximal sechs Personen supervidiert werden.
- Abschlussgespräch
- Die Abschlussprüfung findet in der Form eines Fachgesprächs statt und dauert maximal 75 Minuten. Sie beginnt mit der Präsentation (etwa 20 Minuten) und Besprechung der von den Studierenden vorgeschlagenen Fallstudie. Danach findet ein Fachgespräch statt.
- Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt voraus, dass die geforderten Leistungen erbracht und in Form von ECTS oder Einheiten dokumentiert sind.
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Teil III Praxisforschung (nur für den MAS KJP) - Die Studierenden sollen ihre berufliche Tätigkeit und ihr (subjektives) Erfahrungs- und Handlungswissen in einer Praxisforschungsarbeit evaluieren und kommunizieren. Dies kann in der Form von Publikationen, mündlichen Präsentationen usw. erfolgen. Eine mündliche Präsentation des Konzepts und der Ergebnisse der Praxisforschung erfolgt anlässlich des Kolloquiums. Nach Absprache mit der Studienleitung kann die Arbeit in einem anderen Rahmen vor einem Fachpublikum referiert werden. Eine Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift oder in vergleichbaren Publikationen ist ebenfalls möglich.
- Themen der Praxisforschung können die Studierenden selber auswählen; ansonsten liegt eine aktuelle Liste mit möglichen Themen bei der Studiengangleitung vor. Wird ein Thema bearbeitet, welches dienstintern vorgegeben wurde oder für den/die Arbeitgeber:in von Interesse ist, wird eine interne Betreuung von dieser Seite erwartet. Wird eine Fragestellung gewählt, welche auf der Liste der Studiengangleitung aufgeführt wird, ist eine Betreuung vorgesehen
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